Sprecherausschussgesetz (SprAuG)
Kurzbeschreibung
Das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) regelt die Wahl, Aufgaben und Rechte der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten in privaten Unternehmen.
Es schafft eine eigenständige Interessenvertretung für leitende Angestellte, die nicht vom Betriebsverfassungsgesetz erfasst werden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sowie zur Beteiligung des Sprecherausschusses bei personellen und organisatorischen Maßnahmen.
Zweck
- Interessen leitender Angestellter vertreten
- Wahl und Tätigkeit von Sprecherausschüssen regeln
- Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Sprecherausschuss fördern
- Beteiligungsrechte leitender Angestellter sichern
- Rechtssicherheit bei der Interessenvertretung schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/spraug/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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