Sprengstoffgesetz (SprengG)
Kurzbeschreibung
Das Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen in Deutschland.
Es enthält Vorschriften über die Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, den Erwerb, die Beförderung, das Überlassen, die Verwendung sowie das Vernichten explosionsgefährlicher Stoffe. Darüber hinaus regelt das Gesetz die erforderlichen Erlaubnisse, Fachkundeanforderungen sowie behördlichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen.
Zweck
- Menschen und Umwelt vor Gefahren durch Explosivstoffe schützen
- Sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gewährleisten
- Herstellung, Vertrieb und Verwendung rechtlich regeln
- Missbrauch explosionsgefährlicher Stoffe verhindern
- Einheitliche Sicherheitsstandards schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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