SprengG - Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
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SprengG - Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe

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Sprengstoffgesetz (SprengG)

Kurzbeschreibung

Das Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen in Deutschland.

Es enthält Vorschriften über die Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, den Erwerb, die Beförderung, das Überlassen, die Verwendung sowie das Vernichten explosionsgefährlicher Stoffe. Darüber hinaus regelt das Gesetz die erforderlichen Erlaubnisse, Fachkundeanforderungen sowie behördlichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen.


Zweck

  • Menschen und Umwelt vor Gefahren durch Explosivstoffe schützen
  • Sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gewährleisten
  • Herstellung, Vertrieb und Verwendung rechtlich regeln
  • Missbrauch explosionsgefährlicher Stoffe verhindern
  • Einheitliche Sicherheitsstandards schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/

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