Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Kurzbeschreibung
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung.
Es enthält Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Strahlungsquellen, den Schutz von Beschäftigten, Patienten und der Bevölkerung sowie über Genehmigungen, Überwachung und Strahlenschutzmaßnahmen.
Zweck
- Menschen vor ionisierender Strahlung schützen
- Gesundheitsschäden vermeiden
- Sicheren Umgang mit Strahlungsquellen gewährleisten
- Umwelt vor radioaktiven Einwirkungen schützen
- Einheitliche Anforderungen an den Strahlenschutz schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/
Hinweise
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