StrlSchG - Strahlenschutzgesetz
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StrlSchG - Strahlenschutzgesetz

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Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Kurzbeschreibung

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung.

Es enthält Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Strahlungsquellen, den Schutz von Beschäftigten, Patienten und der Bevölkerung sowie über Genehmigungen, Überwachung und Strahlenschutzmaßnahmen.


Zweck

  • Menschen vor ionisierender Strahlung schützen
  • Gesundheitsschäden vermeiden
  • Sicheren Umgang mit Strahlungsquellen gewährleisten
  • Umwelt vor radioaktiven Einwirkungen schützen
  • Einheitliche Anforderungen an den Strahlenschutz schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Kapitel, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/

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