Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Kurzbeschreibung
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konkretisiert das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und regelt den Schutz von Beschäftigten, Patienten, der Bevölkerung und der Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung.
Sie enthält detaillierte Vorschriften zu Genehmigungs- und Anzeigepflichten, Expositionsgrenzwerten, Strahlenschutzbereichen, Radonschutz, Dosimetrie sowie den Aufgaben von Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten.
Zweck
- Menschen und Umwelt vor ionisierender Strahlung schützen
- Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes konkretisieren
- Expositionsgrenzwerte festlegen
- Strahlenschutz in Medizin, Forschung und Technik sicherstellen
- Arbeitgeberpflichten im Strahlenschutz regeln
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Kapitel, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/
Hinweise
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