Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Kurzbeschreibung
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) regelt den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und digitalen Diensten.
Es enthält insbesondere Vorschriften zum Schutz der Endeinrichtungen von Nutzern, zum Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien sowie zu den Voraussetzungen für die Speicherung und den Zugriff auf Informationen auf Endgeräten. Das Gesetz ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Bereich elektronischer Kommunikation.
Zweck
- Privatsphäre der Nutzer schützen
- Einsatz von Cookies und Tracking regeln
- Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation gewährleisten
- Datenschutz im digitalen Raum stärken
- Europäische Datenschutzvorgaben ergänzen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/
Der Gesetzestext wird auf Gesetze im Internet derzeit weiterhin unter dem historischen URL-Pfad „ttdsg“ veröffentlicht, obwohl der offizielle Gesetzesname inzwischen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) lautet.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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