Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Kurzbeschreibung
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regelte den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien.
Es enthielt insbesondere Vorschriften zum Schutz von Endgeräten, Cookies, Tracking-Technologien und dem Fernmeldegeheimnis.
Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wurden wesentliche Regelungen des TTDSG übernommen. Das TTDSG besitzt daher heute überwiegend historische Bedeutung.
Zweck
- Datenschutz bei Telekommunikation gewährleisten
- Privatsphäre der Nutzer schützen
- Einsatz von Cookies und Tracking regeln
- Schutz von Endgeräten sicherstellen
- Europäische Datenschutzvorgaben umsetzen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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