TTDSG - Telekommunikation- Telemedien-Datenschutz-Gesetz
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TTDSG - Telekommunikation- Telemedien-Datenschutz-Gesetz

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Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

Kurzbeschreibung

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regelte den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien.

Es enthielt insbesondere Vorschriften zum Schutz von Endgeräten, Cookies, Tracking-Technologien und dem Fernmeldegeheimnis.

Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wurden wesentliche Regelungen des TTDSG übernommen. Das TTDSG besitzt daher heute überwiegend historische Bedeutung.


Zweck

  • Datenschutz bei Telekommunikation gewährleisten
  • Privatsphäre der Nutzer schützen
  • Einsatz von Cookies und Tracking regeln
  • Schutz von Endgeräten sicherstellen
  • Europäische Datenschutzvorgaben umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/

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