TVG - Tarifvertragsgesetz
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TVG - Tarifvertragsgesetz

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Tarifvertragsgesetz (TVG)

Kurzbeschreibung

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt den Abschluss, den Inhalt, die Wirkung und die Beendigung von Tarifverträgen in Deutschland.

Es bildet die gesetzliche Grundlage der Tarifautonomie und bestimmt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien sowie die Voraussetzungen der Tarifbindung und der Nachwirkung von Tarifverträgen.


Zweck

  • Tarifautonomie sichern
  • Abschluss von Tarifverträgen regeln
  • Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festlegen
  • Tarifbindung gewährleisten
  • Rechtssicherheit im Tarifrecht schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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