Tarifvertragsgesetz (TVG)
Kurzbeschreibung
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt den Abschluss, den Inhalt, die Wirkung und die Beendigung von Tarifverträgen in Deutschland.
Es bildet die gesetzliche Grundlage der Tarifautonomie und bestimmt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien sowie die Voraussetzungen der Tarifbindung und der Nachwirkung von Tarifverträgen.
Zweck
- Tarifautonomie sichern
- Abschluss von Tarifverträgen regeln
- Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festlegen
- Tarifbindung gewährleisten
- Rechtssicherheit im Tarifrecht schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.