Entgelt
Kurzbeschreibung
Entgelt ist die vertraglich oder tariflich vereinbarte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
Es umfasst insbesondere Lohn, Gehalt, Zulagen und sonstige Vergütungsbestandteile.
Systematischer Kontext
Entgelt liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Tarifrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht.
Verknüpfungen:
Formen des Entgelts
1. Grundentgelt
- feste Vergütung (Lohn oder Gehalt)
- meist monatlich gezahlt
2. Leistungsbezogenes Entgelt
- Akkordlohn
- Prämien
- Bonuszahlungen
3. Zulagen und Zuschläge
- Überstundenvergütung
- Nacht- und Schichtzuschläge
- Gefahrenzulagen
4. Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Erfolgsbeteiligungen
Rechtliche Grundlagen
1. Arbeitsvertrag
- individuelle Vereinbarung über Entgelt
- Mindestbestandteile müssen klar geregelt sein
2. Tarifvertrag
- häufig zentrale Grundlage
- regelt Entgeltgruppen und Tabellen
Verknüpfung:
3. Gesetzliche Mindeststandards
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Gleichbehandlungsgrundsatz
Entgelt und Eingruppierung
Die Höhe des Entgelts hängt häufig ab von:
- Eingruppierung in Entgeltgruppen
- Tätigkeitsbewertung
- Qualifikation
- Verantwortungsniveau
Verknüpfung:
Entgelt und Sozialversicherung
Vom Bruttoentgelt werden abgeführt:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Verknüpfung:
Brutto- und Nettoentgelt
Bruttoentgelt
- Gesamtvergütung vor Abzügen
Nettoentgelt
- tatsächlich ausgezahlter Betrag
Entgeltgleichheit
Grundsatz:
- gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit
Rechtsgrundlagen:
- EU-Gleichbehandlungsrecht
- nationales Arbeitsrecht
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitnehmer
Entgelt bestimmt:
- Lebensstandard
- soziale Absicherung
- Rentenansprüche
- Kaufkraft
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
Entgelt ist zentral für:
- Personalkosten
- Wettbewerbsfähigkeit
- Mitarbeiterbindung
- Tarifverhandlungen
Verknüpfung:
Entgelttransparenz
- Verpflichtung zur fairen und nachvollziehbaren Vergütung
- EU-Richtlinien zur Entgelttransparenz
- Vermeidung von Diskriminierung
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Gleichbehandlungs- und Transparenzrecht
2. nationale Arbeitsgesetze (MiLoG)
3. Tarifverträge
4. Betriebsvereinbarungen
5. Arbeitsvertrag
Wichtige Stichworte
Entgelt
Kurzbeschreibung
Entgelt ist die vertraglich oder tariflich vereinbarte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
Es umfasst insbesondere Lohn, Gehalt, Zulagen und sonstige Vergütungsbestandteile.
Systematischer Kontext
Entgelt liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Tarifrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht.
Verknüpfungen:
Formen des Entgelts
1. Grundentgelt
- feste Vergütung (Lohn oder Gehalt)
- meist monatlich gezahlt
2. Leistungsbezogenes Entgelt
- Akkordlohn
- Prämien
- Bonuszahlungen
3. Zulagen und Zuschläge
- Überstundenvergütung
- Nacht- und Schichtzuschläge
- Gefahrenzulagen
4. Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Erfolgsbeteiligungen
Rechtliche Grundlagen
1. Arbeitsvertrag
- individuelle Vereinbarung über Entgelt
- Mindestbestandteile müssen klar geregelt sein
2. Tarifvertrag
- häufig zentrale Grundlage
- regelt Entgeltgruppen und Tabellen
Verknüpfung:
3. Gesetzliche Mindeststandards
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Gleichbehandlungsgrundsatz
Entgelt und Eingruppierung
Die Höhe des Entgelts hängt häufig ab von:
- Eingruppierung in Entgeltgruppen
- Tätigkeitsbewertung
- Qualifikation
- Verantwortungsniveau
Verknüpfung:
Entgelt und Sozialversicherung
Vom Bruttoentgelt werden abgeführt:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Verknüpfung:
Brutto- und Nettoentgelt
Bruttoentgelt
- Gesamtvergütung vor Abzügen
Nettoentgelt
- tatsächlich ausgezahlter Betrag
Entgeltgleichheit
Grundsatz:
- gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit
Rechtsgrundlagen:
- EU-Gleichbehandlungsrecht
- nationales Arbeitsrecht
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitnehmer
Entgelt bestimmt:
- Lebensstandard
- soziale Absicherung
- Rentenansprüche
- Kaufkraft
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
Entgelt ist zentral für:
- Personalkosten
- Wettbewerbsfähigkeit
- Mitarbeiterbindung
- Tarifverhandlungen
Verknüpfung:
Entgelttransparenz
- Verpflichtung zur fairen und nachvollziehbaren Vergütung
- EU-Richtlinien zur Entgelttransparenz
- Vermeidung von Diskriminierung
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Gleichbehandlungs- und Transparenzrecht
2. nationale Arbeitsgesetze (MiLoG)
3. Tarifverträge
4. Betriebsvereinbarungen
5. Arbeitsvertrag
Wichtige Stichworte
Elterngeld
Kurzbeschreibung
Elterngeld ist eine staatliche Geldleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes als Einkommensersatz gewährt wird, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen.
Es soll die wirtschaftliche Existenz der Familie sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Systematischer Kontext
Elterngeld ist Teil des Sozialrechts und steht im Schnittfeld von Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Gleichstellungspolitik.
Verknüpfungen:
Ziel des Elterngeldes
Elterngeld verfolgt:
- Sicherung des Lebensunterhalts nach Geburt eines Kindes
- Förderung der frühkindlichen Betreuung durch Eltern
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Förderung gleichberechtigter Elternbeteiligung
Rechtsgrundlage
Anspruchsvoraussetzungen
Elterngeld erhalten Personen, die:
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- ein Kind selbst betreuen und erziehen
- nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind (max. 32 Wochenstunden)
Arten von Elterngeld
1. Basiselterngeld
- Zahlung für bis zu 12 Monate (plus 2 Partnermonate)
- Einkommensersatz abhängig vom vorherigen Nettoeinkommen
2. ElterngeldPlus
- längere Bezugsdauer bei geringerer monatlicher Zahlung
- besonders bei Teilzeitarbeit attraktiv
3. Partnerschaftsbonus
- zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern
Höhe des Elterngeldes
- ca. 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens
- Mindestbetrag und Höchstbetrag gesetzlich begrenzt
- abhängig vom Einkommen vor Geburt
Verhältnis zu Erwerbstätigkeit
Während des Bezugs gilt:
- reduzierte oder keine Erwerbstätigkeit erlaubt
- max. 32 Wochenstunden
- Teilzeitmodelle möglich
Verknüpfung:
Elterngeld und Arbeitsrecht
Elterngeld ist eng verbunden mit:
- Elternzeitanspruch (arbeitsrechtlich)
- Kündigungsschutz während Elternzeit
- Rückkehrrecht in den Beruf
Verknüpfung:
- Arbeitsunfähigkeit (Abgrenzung: kein Krankheitsfall, sondern Familienleistung)
Abgrenzung
Elterngeld vs. Elternzeit
| Begriff | Bedeutung |
|--------|----------|
| Elterngeld | finanzielle Leistung |
| Elternzeit | arbeitsrechtliche Freistellung |
Elterngeld vs. Bürgergeld
- Elterngeld: Einkommensersatz
- Bürgergeld (SGB II): Grundsicherung bei Bedürftigkeit
Bedeutung für Unternehmen
- temporärer Ausfall von Arbeitskraft
- Planungsbedarf in Personalorganisation
- Förderung familienfreundlicher Arbeitgeberpolitik
- Rückkehrmanagement nach Elternzeit
Verknüpfung:
Gleichstellungspolitische Bedeutung
Elterngeld fördert:
- gleichberechtigte Elternrollen
- höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Aufteilung von Care-Arbeit
- Reduktion struktureller Benachteiligung
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Grundgesetz (Art. 6 GG – Schutz von Ehe und Familie)
2. BEEG
3. Sozialgesetzbuch
4. Verwaltungsvorschriften der Elterngeldstellen
5. betriebliche Regelungen zur Elternzeit