EG (Europäische Gemeinschaft)
Kurzbeschreibung
Die Europäische Gemeinschaft (EG) war bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 die wichtigste supranationale Organisation innerhalb der europäischen Integration. Sie entstand 1993 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und bildete die rechtliche Grundlage für den europäischen Binnenmarkt sowie zahlreiche Politikbereiche der Europäischen Union.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Gemeinschaft aufgelöst. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten gingen vollständig auf die Europäische Union (EU) über. Deshalb wird der Begriff EG heute vor allem noch in historischen Zusammenhängen oder in älteren Rechtsvorschriften verwendet.
Gesetzliche Grundlagen
Die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft beruhte insbesondere auf:
- Vertrag von Rom
- Maastrichter Vertrag
- Amsterdamer Vertrag
- Vertrag von Nizza
- Vertrag von Lissabon
- AEUV
- EU Verträge
Ziele der Europäischen Gemeinschaft
Die Europäische Gemeinschaft verfolgte insbesondere folgende Ziele:
- gemeinsamen Binnenmarkt schaffen
- wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken
- Frieden sichern
- Handel erleichtern
- Wohlstand fördern
- Freizügigkeit ermöglichen
- Wettbewerbsfähigkeit stärken
- europäische Integration vertiefen
Bedeutung der Europäischen Gemeinschaft
Die EG war der wichtigste Baustein der europäischen Integration.
Sie schuf unter anderem:
- den Binnenmarkt
- die Grundfreiheiten der EU
- gemeinsame Wettbewerbsregeln
- gemeinsame Agrarpolitik
- Umweltpolitik
- Verbraucherrechte
- zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Regelungen
Viele heutige EU-Regelungen gehen unmittelbar auf die Europäische Gemeinschaft zurück.
Grundprinzip
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
⬇️
Europäische Gemeinschaft (EG)
⬇️
Gemeinsamer Binnenmarkt
⬇️
Vertiefung der Zusammenarbeit
⬇️
Vertrag von Lissabon
⬇️
Europäische Union (EU)
Entstehung
Die Entwicklung verlief in mehreren Schritten.
1957
Unterzeichnung des Vertrag von Rom.
Gründung der:
- Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
1993
Mit dem Maastrichter Vertrag wurde aus der EWG die Europäische Gemeinschaft (EG).
Die Zuständigkeiten wurden deutlich erweitert.
2009
Mit dem Vertrag von Lissabon ging die Europäische Gemeinschaft vollständig in der Europäische Union (EU) auf.
Seitdem besitzt ausschließlich die EU eigene Rechtspersönlichkeit.
Aufgaben der EG
Die Europäische Gemeinschaft war unter anderem zuständig für:
- Binnenmarkt
- Wettbewerb
- Landwirtschaft
- Handel
- Verbraucherschutz
- Umweltpolitik
- Verkehr
- Forschung
- Bildung
- Teile der Sozialpolitik
Diese Aufgaben werden heute überwiegend von der Europäischen Union wahrgenommen.
Der Binnenmarkt
Der größte Erfolg der EG war der Aufbau des europäischen Binnenmarktes.
Er basiert auf den vier Grundfreiheiten:
Diese Grundfreiheiten gelten bis heute.
Europäisches Recht
Die Europäische Gemeinschaft entwickelte umfangreiches Gemeinschaftsrecht.
Hierzu gehörten:
- Verordnungen
- Richtlinien
- Entscheidungen
- Empfehlungen
- Stellungnahmen
Diese Rechtsakte bilden heute einen wesentlichen Bestandteil des EU Recht.
Bedeutung für Beschäftigte
Die EG stärkte insbesondere:
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Gleichbehandlung
- Arbeitsschutz
- soziale Mindeststandards
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Viele dieser Regelungen gelten heute als EU-Recht fort.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen profitierten unter anderem durch:
- Wegfall von Handelshemmnissen
- größeren Absatzmarkt
- einheitliche Produktvorschriften
- stärkeren Wettbewerb
- freieren Kapitalverkehr
Bedeutung für Betriebsräte
Die Europäische Gemeinschaft legte den Grundstein für zahlreiche Mitbestimmungs- und Arbeitsschutzregelungen.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Europäischer Betriebsrat
- Arbeitszeitrichtlinien
- Gleichbehandlungsregelungen
- Informations- und Anhörungsrechte
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute profitieren heute mittelbar von zahlreichen Regelungen, die ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft haben.
Hierzu gehören insbesondere:
- Arbeitnehmerrechte
- Arbeitsschutz
- Freizügigkeit
- soziale Mindeststandards
- Antidiskriminierung
Typische Missverständnisse
Häufig wird angenommen, dass EG und EU identisch sind.
Tatsächlich gilt:
- Die EG war eine Organisation innerhalb der europäischen Integration.
- Seit 2009 existiert die EG nicht mehr.
- Ihre Aufgaben wurden vollständig von der EU übernommen.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2005 verweist auf eine „EG-Richtlinie“.
Obwohl die Europäische Gemeinschaft heute nicht mehr besteht, bleibt die Richtlinie weiterhin gültig, sofern sie in das heutige EU-Recht übernommen wurde. Bei neuen Rechtsakten wird dagegen ausschließlich auf die Europäische Union Bezug genommen.
Verhältnis zu anderen Themen
| Thema | Zusammenhang |
|--------|--------------|
| Europäische Union (EU) | Nachfolger der EG |
| AEUV | heutige Rechtsgrundlage |
| EU Verträge | Grundlagenvertrag der EU |
| Binnenmarkt | wichtigstes Projekt |
| Grundfreiheiten der EU | Kern des Binnenmarkts |
| Arbeitnehmerfreizügigkeit | durch die EG entwickelt |
| EU Recht | Nachfolger des Gemeinschaftsrechts |
| EuGH | Auslegung des Gemeinschafts- und EU-Rechts |
Merksatz
Die Europäische Gemeinschaft (EG) war von 1993 bis 2009 die zentrale Organisation der europäischen Integration. Mit dem Vertrag von Lissabon ging sie vollständig in der Europäischen Union auf. Viele Regelungen des heutigen EU-Rechts haben ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft.
Bezug zu Knoten
- Europäische Union (EU)
- AEUV
- EU Verträge
- EU Recht
- Binnenmarkt
- Grundfreiheiten der EU
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Freier Warenverkehr
- Dienstleistungsfreiheit
- Freier Kapitalverkehr
- EuGH
- Vertrag von Rom
- Maastrichter Vertrag
- Vertrag von Lissabon
- Europäischer Betriebsrat
Praxisrelevanz
Der Begriff EG begegnet heute vor allem in älteren Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Richtlinien und technischen Vorschriften (z. B. ältere EG-Richtlinien oder EG-Konformitätserklärungen). Für die aktuelle Rechtsanwendung ist jedoch die Europäische Union (EU) maßgeblich. Wer historische oder ältere Rechtsquellen liest, sollte wissen, dass Verweise auf die EG heute regelmäßig als Verweise auf die Europäische Union und das geltende EU-Recht zu verstehen sind.