Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Kurzbeschreibung
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) erleichtert qualifizierten Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu vereinfachen.
Das ursprüngliche Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft und wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung umfassend erweitert. Die Neuerungen wurden seit November 2023 stufenweise eingeführt.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- AufenthG – Aufenthaltsgesetz
- BeschV – Beschäftigungsverordnung
Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Gesetz soll:
- Fachkräftemangel reduzieren
- qualifizierte Zuwanderung erleichtern
- den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken
- Anerkennungsverfahren vereinfachen
- bürokratische Hürden abbauen
- Unternehmen bei der Personalgewinnung unterstützen
- internationale Fachkräfte gewinnen
Bedeutung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Gesetz beantwortet unter anderem die Fragen:
Wer darf als Fachkraft nach Deutschland einwandern?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmen und Beschäftigte?
Es bildet die zentrale Grundlage für die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten.
Grundprinzip
Qualifikation
⬇️
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
⬇️
Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzsuche
⬇️
Aufenthaltstitel
⬇️
Beschäftigung in Deutschland
Wer gilt als Fachkraft?
Als Fachkräfte gelten insbesondere Personen mit:
- anerkannter Berufsausbildung
- anerkanntem Hochschulabschluss
- gleichwertiger ausländischer Qualifikation
Darüber hinaus bestehen für bestimmte Personengruppen – etwa Personen mit umfangreicher Berufserfahrung – erleichterte Zugangsregelungen.
Wichtige Neuerungen
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- erleichterte Einreise qualifizierter Fachkräfte
- Erweiterung der Blauen Karte EU
- Einführung der Chancenkarte
- erleichterter Zugang für Personen mit Berufserfahrung
- beschleunigte Anerkennungsverfahren
- vereinfachte Beschäftigungsmöglichkeiten
Die Reform wurde in mehreren Stufen zwischen November 2023 und Juni 2024 umgesetzt.
Die drei Säulen
Die Weiterentwicklung des Gesetzes beruht im Wesentlichen auf drei Zugangswegen:
Fachkräftesäule
Für Personen mit:
- anerkannter Berufsausbildung
- anerkanntem Hochschulabschluss
Erfahrungssäule
Für Personen mit:
- mehrjähriger Berufserfahrung
- ausländischer Qualifikation
- bestimmten weiteren Voraussetzungen
Teilweise ist keine vollständige Anerkennung des Abschlusses mehr erforderlich.
Potenzialsäule
Hierzu gehört insbesondere:
Sie ermöglicht qualifizierten Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zur Arbeitsplatzsuche anhand eines Punktesystems.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU wurde erweitert.
Zu den Änderungen gehören unter anderem:
- niedrigere Gehaltsgrenzen
- erweiterter Kreis begünstigter Berufe
- erleichterter Zugang für Berufseinsteiger
- Verbesserungen für IT-Fachkräfte
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Für viele Berufe bleibt die Anerkennung der Berufsqualifikation weiterhin erforderlich.
Je nach Berufsgruppe gelten unterschiedliche Anforderungen.
Besonders bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte oder Pflegeberufe) ist eine Anerkennung regelmäßig Voraussetzung für die Berufsausübung.
Rolle der Arbeitgeber
Arbeitgeber profitieren unter anderem durch:
- größere Auswahl an Fachkräften
- beschleunigte Verfahren
- erleichterte internationale Personalgewinnung
- langfristige Fachkräftesicherung
Gleichzeitig müssen sie die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen beachten.
Fachkräftemangel
Das Gesetz soll insbesondere Engpässe in Bereichen wie:
- Industrie
- Handwerk
- Pflege
- IT
- Logistik
- Gesundheitswesen
- Ingenieurwesen
verringern.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz selbst begründet keine neuen Mitbestimmungsrechte.
Bei der Beschäftigung eingewanderter Fachkräfte gelten jedoch die allgemeinen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei:
Integration im Betrieb
Eine erfolgreiche Integration umfasst beispielsweise:
- strukturierte Einarbeitung
- Sprachförderung
- Qualifizierung
- Mentorenprogramme
- interkulturelle Zusammenarbeit
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte profitieren von:
- Entlastung bei Fachkräftemangel
- stabileren Arbeitsabläufen
- besserer Aufgabenverteilung
- größerer Vielfalt im Betrieb
- Wissenstransfer
- internationaler Zusammenarbeit
Bedeutung für Betriebsräte
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Werden Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen beachtet?
- Erfolgt eine ausreichende Einarbeitung?
- Werden Qualifizierungsmaßnahmen angeboten?
- Werden ausländische Beschäftigte gleich behandelt?
- Bestehen sprachliche oder organisatorische Hürden?
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- neue Beschäftigte unterstützen
- die Gewerkschaft vorstellen
- bei der Integration helfen
- Ansprechpartner für Fragen sein
- Rückmeldungen an den Betriebsrat weitergeben
- die Zusammenarbeit im Betrieb fördern
Typische Arbeitgeberfehler
- unzureichende Einarbeitung
- fehlende Sprachunterstützung
- Diskriminierung ausländischer Fachkräfte
- verspätete Anerkennungsverfahren
- mangelnde Integration in den Betrieb
Typische Fehler von Betriebsräten
- Integrationsprobleme zu spät erkennen
- Qualifizierungsbedarf unterschätzen
- ausländische Beschäftigte nicht ausreichend informieren
- Beteiligungsrechte bei Einstellungen nicht konsequent wahrnehmen
Praxisbeispiel
Ein Maschinenbauunternehmen findet auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine geeigneten Mechatroniker.
Über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden qualifizierte Fachkräfte aus einem Drittstaat eingestellt. Nach Anerkennung ihrer Berufsqualifikation erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Das Unternehmen organisiert Sprachkurse, eine strukturierte Einarbeitung und Mentorenprogramme. Der Betriebsrat begleitet die Einstellungen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und achtet auf eine gleichberechtigte Integration der neuen Beschäftigten.
Ablauf der Fachkräfteeinwanderung
Qualifikation nachweisen
⬇️
Anerkennung prüfen
⬇️
Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzsuche
⬇️
Aufenthaltstitel beantragen
⬇️
Einreise
⬇️
Einarbeitung und Integration
Verhältnis zu anderen Vorschriften
|Vorschrift|Inhalt|
|---|---|
|AufenthG|Aufenthaltsrecht|
|SGB III|Arbeitsförderung|
|BeschV|Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer|
|BBiG|Berufsausbildung|
|BetrVG|Mitbestimmung bei Einstellungen|
|AGG|Schutz vor Benachteiligung|
Merksatz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es soll den Fachkräftemangel verringern, Einwanderungsverfahren vereinfachen und die Gewinnung internationaler Fachkräfte fördern. Für Betriebsräte bleiben die allgemeinen Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen und Integration uneingeschränkt bestehen.
Bezug zu Knoten
Praxisrelevanz
Der Fachkräftemangel gehört zu den größten Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Unternehmen den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern und bürokratische Hürden abbauen. Für Betriebsräte und Vertrauensleute endet die Aufgabe jedoch nicht mit der Einstellung neuer Fachkräfte. Eine erfolgreiche Integration erfordert eine strukturierte Einarbeitung, Sprachförderung, Gleichbehandlung sowie die aktive Einbindung in den Betrieb und die betriebliche Interessenvertretung. Dies stärkt sowohl die Beschäftigten als auch die langfristige Fachkräftesicherung des Unternehmens.