Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Gesetz · AELS Wissensseite

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

822 Wörter 4 Min. Lesezeit 15 Stichworte 67 Verknüpfungen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Kurzbeschreibung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) erleichtert qualifizierten Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu vereinfachen.

Das ursprüngliche Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft und wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung umfassend erweitert. Die Neuerungen wurden seit November 2023 stufenweise eingeführt.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • BeschV – Beschäftigungsverordnung

Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Das Gesetz soll:

  • Fachkräftemangel reduzieren
  • qualifizierte Zuwanderung erleichtern
  • den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken
  • Anerkennungsverfahren vereinfachen
  • bürokratische Hürden abbauen
  • Unternehmen bei der Personalgewinnung unterstützen
  • internationale Fachkräfte gewinnen

Bedeutung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Das Gesetz beantwortet unter anderem die Fragen:

Wer darf als Fachkraft nach Deutschland einwandern?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmen und Beschäftigte?

Es bildet die zentrale Grundlage für die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten.


Grundprinzip

Qualifikation

⬇️

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen

⬇️

Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzsuche

⬇️

Aufenthaltstitel

⬇️

Beschäftigung in Deutschland


Wer gilt als Fachkraft?

Als Fachkräfte gelten insbesondere Personen mit:

  • anerkannter Berufsausbildung
  • anerkanntem Hochschulabschluss
  • gleichwertiger ausländischer Qualifikation

Darüber hinaus bestehen für bestimmte Personengruppen – etwa Personen mit umfangreicher Berufserfahrung – erleichterte Zugangsregelungen.


Wichtige Neuerungen

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • erleichterte Einreise qualifizierter Fachkräfte
  • Erweiterung der Blauen Karte EU
  • Einführung der Chancenkarte
  • erleichterter Zugang für Personen mit Berufserfahrung
  • beschleunigte Anerkennungsverfahren
  • vereinfachte Beschäftigungsmöglichkeiten

Die Reform wurde in mehreren Stufen zwischen November 2023 und Juni 2024 umgesetzt.


Die drei Säulen

Die Weiterentwicklung des Gesetzes beruht im Wesentlichen auf drei Zugangswegen:

Fachkräftesäule

Für Personen mit:

  • anerkannter Berufsausbildung
  • anerkanntem Hochschulabschluss

Erfahrungssäule

Für Personen mit:

  • mehrjähriger Berufserfahrung
  • ausländischer Qualifikation
  • bestimmten weiteren Voraussetzungen

Teilweise ist keine vollständige Anerkennung des Abschlusses mehr erforderlich.


Potenzialsäule

Hierzu gehört insbesondere:

Sie ermöglicht qualifizierten Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zur Arbeitsplatzsuche anhand eines Punktesystems.


Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU wurde erweitert.

Zu den Änderungen gehören unter anderem:

  • niedrigere Gehaltsgrenzen
  • erweiterter Kreis begünstigter Berufe
  • erleichterter Zugang für Berufseinsteiger
  • Verbesserungen für IT-Fachkräfte

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Für viele Berufe bleibt die Anerkennung der Berufsqualifikation weiterhin erforderlich.

Je nach Berufsgruppe gelten unterschiedliche Anforderungen.

Besonders bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte oder Pflegeberufe) ist eine Anerkennung regelmäßig Voraussetzung für die Berufsausübung.


Rolle der Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren unter anderem durch:

  • größere Auswahl an Fachkräften
  • beschleunigte Verfahren
  • erleichterte internationale Personalgewinnung
  • langfristige Fachkräftesicherung

Gleichzeitig müssen sie die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen beachten.


Fachkräftemangel

Das Gesetz soll insbesondere Engpässe in Bereichen wie:

  • Industrie
  • Handwerk
  • Pflege
  • IT
  • Logistik
  • Gesundheitswesen
  • Ingenieurwesen

verringern.


Mitbestimmung des Betriebsrats

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz selbst begründet keine neuen Mitbestimmungsrechte.

Bei der Beschäftigung eingewanderter Fachkräfte gelten jedoch die allgemeinen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei:


Integration im Betrieb

Eine erfolgreiche Integration umfasst beispielsweise:

  • Sprachförderung
  • Qualifizierung
  • Mentorenprogramme
  • interkulturelle Zusammenarbeit
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz

Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte profitieren von:

  • Entlastung bei Fachkräftemangel
  • stabileren Arbeitsabläufen
  • besserer Aufgabenverteilung
  • größerer Vielfalt im Betrieb
  • Wissenstransfer
  • internationaler Zusammenarbeit

Bedeutung für Betriebsräte

Der Betriebsrat sollte prüfen:

  • Werden Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen beachtet?
  • Erfolgt eine ausreichende Einarbeitung?
  • Werden Qualifizierungsmaßnahmen angeboten?
  • Werden ausländische Beschäftigte gleich behandelt?
  • Bestehen sprachliche oder organisatorische Hürden?

Bedeutung für Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • neue Beschäftigte unterstützen
  • die Gewerkschaft vorstellen
  • bei der Integration helfen
  • Ansprechpartner für Fragen sein
  • Rückmeldungen an den Betriebsrat weitergeben
  • die Zusammenarbeit im Betrieb fördern

Typische Arbeitgeberfehler

  • unzureichende Einarbeitung
  • fehlende Sprachunterstützung
  • Diskriminierung ausländischer Fachkräfte
  • verspätete Anerkennungsverfahren
  • mangelnde Integration in den Betrieb

Typische Fehler von Betriebsräten

  • Integrationsprobleme zu spät erkennen
  • Qualifizierungsbedarf unterschätzen
  • ausländische Beschäftigte nicht ausreichend informieren
  • Beteiligungsrechte bei Einstellungen nicht konsequent wahrnehmen

Praxisbeispiel

Ein Maschinenbauunternehmen findet auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine geeigneten Mechatroniker.

Über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden qualifizierte Fachkräfte aus einem Drittstaat eingestellt. Nach Anerkennung ihrer Berufsqualifikation erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Das Unternehmen organisiert Sprachkurse, eine strukturierte Einarbeitung und Mentorenprogramme. Der Betriebsrat begleitet die Einstellungen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und achtet auf eine gleichberechtigte Integration der neuen Beschäftigten.


Ablauf der Fachkräfteeinwanderung

Qualifikation nachweisen

⬇️

Anerkennung prüfen

⬇️

Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzsuche

⬇️

Aufenthaltstitel beantragen

⬇️

Einreise

⬇️

Einarbeitung und Integration


Verhältnis zu anderen Vorschriften

|Vorschrift|Inhalt|

|---|---|

|AufenthG|Aufenthaltsrecht|

|SGB III|Arbeitsförderung|

|BeschV|Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer|

|BBiG|Berufsausbildung|

|BetrVG|Mitbestimmung bei Einstellungen|

|AGG|Schutz vor Benachteiligung|


Merksatz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es soll den Fachkräftemangel verringern, Einwanderungsverfahren vereinfachen und die Gewinnung internationaler Fachkräfte fördern. Für Betriebsräte bleiben die allgemeinen Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen und Integration uneingeschränkt bestehen.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Der Fachkräftemangel gehört zu den größten Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Unternehmen den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern und bürokratische Hürden abbauen. Für Betriebsräte und Vertrauensleute endet die Aufgabe jedoch nicht mit der Einstellung neuer Fachkräfte. Eine erfolgreiche Integration erfordert eine strukturierte Einarbeitung, Sprachförderung, Gleichbehandlung sowie die aktive Einbindung in den Betrieb und die betriebliche Interessenvertretung. Dies stärkt sowohl die Beschäftigten als auch die langfristige Fachkräftesicherung des Unternehmens.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.