Maschinenrichtlinie
Kurzbeschreibung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine europäische Richtlinie, die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen festlegt. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für Beschäftigte und andere Personen zu gewährleisten sowie den freien Warenverkehr von Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sicherzustellen.
Die Maschinenrichtlinie richtet sich in erster Linie an Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Maschinen. Sie verpflichtet diese, Maschinen bereits bei der Konstruktion und Herstellung so zu gestalten, dass Risiken möglichst vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden.
Hinweis: Die Maschinenrichtlinie wird schrittweise durch die Maschinenverordnung (EU) ersetzt. Für bestehende Maschinen und viele Unterlagen bleibt die Maschinenrichtlinie jedoch weiterhin von großer praktischer Bedeutung.
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- EG
- Maschinenverordnung (EU)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- 988 – Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
- ArbSchG
- BetrSichV
- CE-Kennzeichnung
- Konformitätsbewertung
- EU Marktüberwachung
Je nach Maschinenart gelten zusätzlich weitere europäische Richtlinien oder Verordnungen, beispielsweise für elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit oder Druckgeräte.
Ziele der Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Schutz von Beschäftigten
- Schutz anderer Personen
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
- einheitliche Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU
- freier Warenverkehr
- Förderung sicherer Konstruktionen
- klare Herstellerpflichten
- europaweit vergleichbare Sicherheitsstandards
Bedeutung der Maschinenrichtlinie
Maschinen gehören zu den häufigsten Arbeitsmitteln in Unternehmen.
Unsichere Maschinen können zu:
- schweren Arbeitsunfällen
- Quetschungen
- Amputationen
- Stromunfällen
- Bränden
- Explosionen
- tödlichen Verletzungen
führen.
Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Hersteller deshalb dazu, Risiken bereits bei der Entwicklung systematisch zu berücksichtigen.
Grundprinzip
Maschine entwickeln
⬇️
Risikobeurteilung durchführen
⬇️
Gefährdungen beseitigen
⬇️
Schutzmaßnahmen umsetzen
⬇️
Konformitätsbewertung
⬇️
CE-Kennzeichnung
⬇️
Inverkehrbringen
Anwendungsbereich
Die Maschinenrichtlinie gilt unter anderem für:
- Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten
- Seile
- Gurte
- Gelenkwellen
- unvollständige Maschinen
Nicht alle technischen Produkte fallen unter die Maschinenrichtlinie. Für einige Produktgruppen gelten spezielle europäische Vorschriften.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Hersteller müssen bereits bei der Konstruktion grundlegende Sicherheitsanforderungen berücksichtigen.
Hierzu gehören insbesondere:
- sichere Konstruktion
- ergonomische Gestaltung
- Schutz vor mechanischen Gefährdungen
- Schutz vor elektrischen Gefahren
- Schutz vor Lärm
- Schutz vor Vibrationen
- Schutz vor heißen Oberflächen
- Not-Halt-Einrichtungen
- sichere Steuerungen
- Wartungsfreundlichkeit
Das Ziel besteht darin, Gefährdungen möglichst bereits an ihrer Ursache zu vermeiden.
Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung bildet das Herzstück der Maschinenrichtlinie.
Der Hersteller muss systematisch prüfen:
- Welche Gefährdungen bestehen?
- Wie hoch ist das Risiko?
- Welche Personen können betroffen sein?
- Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Erst danach darf die Maschine konstruiert und bewertet werden.
Schutzmaßnahmen
Die Maschinenrichtlinie folgt dem sogenannten Drei-Stufen-Prinzip.
1. Gefährdungen vermeiden
Risiken sollen möglichst konstruktiv ausgeschlossen werden.
Beispiele:
- sichere Bauweise
- automatische Abschaltungen
- geschlossene Systeme
2. Technische Schutzmaßnahmen
Verbleibende Risiken werden durch technische Einrichtungen reduziert.
Beispiele:
- Schutzzäune
- Lichtschranken
- Zweihandschaltungen
- Schutztüren
- Verriegelungen
3. Benutzerinformationen
Erst verbleibende Restrisiken werden durch Informationen abgesichert.
Hierzu gehören:
- Betriebsanleitungen
- Warnhinweise
- Sicherheitskennzeichnungen
- Unterweisungen
Konformitätsbewertung
Vor dem Inverkehrbringen muss der Hersteller nachweisen, dass die Maschine alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Hierzu gehören:
- technische Dokumentation
- Risikobeurteilung
- Konformitätserklärung
- Betriebsanleitung
- gegebenenfalls Prüfungen durch benannte Stellen
CE-Kennzeichnung
Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an.
Sie bestätigt, dass die Maschine die einschlägigen europäischen Anforderungen erfüllt.
Die CE-Kennzeichnung ist:
- kein Qualitätszeichen
- kein Prüfsiegel
- sondern die Erklärung des Herstellers, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.
Betriebsanleitung
Jede Maschine muss grundsätzlich mit einer verständlichen Betriebsanleitung geliefert werden.
Sie enthält unter anderem:
- bestimmungsgemäße Verwendung
- Restrisiken
- Montage
- Inbetriebnahme
- Bedienung
- Wartung
- Störungsbeseitigung
- Außerbetriebnahme
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil der Maschine.
Pflichten der Hersteller
Hersteller müssen insbesondere:
- Risikobeurteilungen durchführen
- Maschinen sicher konstruieren
- technische Unterlagen erstellen
- Konformitätsbewertungen durchführen
- CE-Kennzeichnungen anbringen
- Betriebsanleitungen bereitstellen
- Konformitätserklärungen ausstellen
Pflichten der Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber tragen Verantwortung.
Sie müssen insbesondere:
- sichere Maschinen bereitstellen
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Maschinen regelmäßig prüfen
- Beschäftigte unterweisen
- Wartungen organisieren
- Mängel unverzüglich beseitigen
Die Maschinenrichtlinie ersetzt daher nicht die Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht.
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte profitieren durch:
- sicherere Maschinen
- geringeres Unfallrisiko
- bessere Schutzvorrichtungen
- verständliche Betriebsanleitungen
- höhere Arbeitssicherheit
Sie sind verpflichtet, Maschinen bestimmungsgemäß zu verwenden und festgestellte Mängel zu melden.
Bedeutung für Betriebsräte
Für Betriebsräte ist die Maschinenrichtlinie insbesondere relevant bei:
- Einführung neuer Maschinen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unterweisungen
- Auswahl sicherer Arbeitsmittel
- technischen Schutzmaßnahmen
Der Betriebsrat besitzt insbesondere Mitbestimmungsrechte nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, wenn Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betroffen sind.
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Sicherheitsmängel aufnehmen
- Beschäftigte informieren
- Rückmeldungen aus der Praxis sammeln
- den Betriebsrat unterstützen
- auf fehlende Schutzeinrichtungen hinweisen
Typische Arbeitgeberfehler
- Maschinen ohne Gefährdungsbeurteilung einsetzen
- Schutzeinrichtungen entfernen
- fehlende Unterweisungen
- unzureichende Wartung
- fehlende Prüfungen
- mangelhafte Dokumentation
Typische Fehler von Betriebsräten
- Einführung neuer Maschinen nicht begleiten
- Gefährdungsbeurteilungen nicht prüfen
- Mitbestimmungsrechte nicht wahrnehmen
- Unterweisungen nicht hinterfragen
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen beschafft eine neue CNC-Fräsmaschine.
Vor der Inbetriebnahme prüft der Arbeitgeber die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung. Anschließend wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die Beschäftigten werden unterwiesen. Der Betriebsrat begleitet die Einführung und achtet darauf, dass alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und die Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz beachtet werden.
Verhältnis zu anderen Themen
| Thema | Zusammenhang |
|--------|--------------|
| Maschinenverordnung (EU) | Nachfolgeregelung |
| Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) | nationale Durchführung |
| Betriebssicherheitsverordnung | sichere Verwendung von Arbeitsmitteln |
| CE-Kennzeichnung | Nachweis der Konformität |
| Konformitätsbewertung | Voraussetzung für das Inverkehrbringen |
| Gefährdungsbeurteilung | sichere Verwendung im Betrieb |
| Arbeitsschutz | Schutz der Beschäftigten |
| EU Marktüberwachung | Kontrolle der Einhaltung |
Merksatz
Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Hersteller, Maschinen bereits bei Entwicklung und Herstellung sicher zu gestalten. Durch Risikobeurteilung, technische Schutzmaßnahmen und die CE-Kennzeichnung sollen Arbeitsunfälle verhindert und ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau im europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden.
Bezug zu Knoten
- Maschinenverordnung (EU)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- CE-Kennzeichnung
- Konformitätsbewertung
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutz
- Betriebssicherheitsverordnung
- EU Marktüberwachung
- Technische Anlagen
- Maschine
- Persönliche Schutzausrüstung
- Unterweisung
- §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Produktsicherheit
- Risikobeurteilung
Praxisrelevanz
Obwohl die Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung (EU) abgelöst wird, bleibt sie für viele bestehende Maschinen und technische Unterlagen weiterhin relevant. Für Unternehmen, Betriebsräte und Vertrauensleute ist sie eine zentrale Grundlage, um die Sicherheit von Maschinen zu beurteilen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen an Konstruktion, Inverkehrbringen und sicheren Betrieb von Maschinen zu verstehen.