Lohn
Kurzbeschreibung
Der Lohn ist die Vergütung, die Arbeitnehmer als Gegenleistung für ihre geleistete Arbeit erhalten. Der Begriff wird traditionell vor allem für Beschäftigte verwendet, deren Vergütung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Arbeitstagen oder einer erbrachten Leistung berechnet wird. Heute wird umgangssprachlich häufig auch allgemein von Arbeitsentgelt gesprochen.
Rechtlich unterscheidet das Gesetz meist nicht zwischen Lohn und Gehalt, sondern verwendet Begriffe wie Arbeitsentgelt oder Vergütung. Die Unterscheidung spielt jedoch in der betrieblichen Praxis weiterhin eine wichtige Rolle.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- §611a BGB – Arbeitsvertrag
- §612 BGB – Vergütung
- MiLoG – Mindestlohngesetz
- §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG – Betriebliche Lohngestaltung
- §87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG – Leistungsbezogene Vergütung
Ziel des Lohns
Der Lohn soll:
- die geleistete Arbeit vergüten
- den Lebensunterhalt sichern
- Motivation schaffen
- Leistung anerkennen
- wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen
- den Arbeitsvertrag erfüllen
Bedeutung des Lohns
Der Lohn beantwortet unter anderem die Fragen:
Welche Vergütung erhält ein Arbeitnehmer?
Wie wird der Lohn berechnet?
Welche Mitbestimmungsrechte bestehen?
Er gehört zu den wichtigsten Bestandteilen des Arbeitsverhältnisses.
Grundprinzip
Arbeitsleistung
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Vergütungsanspruch
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Lohnberechnung
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Lohnabrechnung
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Auszahlung
Unterschied zwischen Lohn und Gehalt
|Lohn|Gehalt|
|---|---|
|Häufig nach Arbeitsstunden oder Leistung berechnet|Fester monatlicher Betrag|
|Kann monatlich unterschiedlich hoch sein|Bleibt grundsätzlich gleich|
|Typisch im gewerblichen Bereich|Typisch bei Angestellten|
|Zuschläge häufig gesondert|Zuschläge teilweise gesondert|
Rechtlich gelten für beide grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Bestandteile des Lohns
Zum Arbeitsentgelt können gehören:
- Grundlohn
- Stundenlohn
- Akkordlohn
- Leistungslohn
- Schichtzulagen
- Nachtzuschläge
- Sonn- und Feiertagszuschläge
- Überstundenvergütung
- Prämien
- Bonuszahlungen
Lohnformen
Häufige Lohnformen sind:
Zeitlohn
Vergütung nach:
- Stunden
- Tagen
- Wochen
Akkordlohn
Vergütung nach:
- Stückzahl
- Produktionsmenge
- Arbeitsleistung
Prämienlohn
Vergütung aus:
- Grundlohn
- zusätzlicher Leistungsprämie
Leistungslohn
Vergütung orientiert sich an:
- Qualität
- Menge
- Produktivität
- Zielerreichung
Mindestlohn
Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach dem:
Tarifverträge können höhere Mindestentgelte vorsehen.
Tariflohn
In tarifgebundenen Unternehmen richtet sich der Lohn häufig nach:
- Tarifvertrag
- Entgeltgruppe
- Erfahrungsstufe
- Qualifikation
- Tätigkeitsmerkmalen
Tariflöhne liegen häufig über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Auszahlung
Der Arbeitgeber muss den Lohn grundsätzlich:
- vollständig,
- rechtzeitig,
- nachvollziehbar
abrechnen und auszahlen.
Üblicherweise erfolgt die Auszahlung monatlich.
Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung enthält regelmäßig:
- Bruttolohn
- Steuerabzüge
- Sozialversicherungsbeiträge
- Zuschläge
- Zulagen
- Abzüge
- Nettolohn
Sie dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergütung.
Lohnfortzahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung,
beispielsweise bei:
- Feiertagen
- Erholungsurlaub
Die Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat insbesondere Mitbestimmungsrechte bei:
- Entlohnungsgrundsätzen
- Lohnsystemen
- Akkordregelungen
- Prämienmodellen
- leistungsbezogenen Vergütungssystemen
Besonders relevant sind:
Keine Mitbestimmung besteht grundsätzlich bei der absoluten Höhe des Arbeitsentgelts, soweit diese gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt ist.
Digitalisierung
Moderne Lohnabrechnung erfolgt häufig über:
- ERP-Systeme
- digitale Personalakten
- Self-Service-Portale
- elektronische Entgeltabrechnung
- digitale Zeiterfassung
Dabei sind Datenschutz und Datensicherheit zu beachten.
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte profitieren von:
- finanzieller Absicherung
- transparenter Vergütung
- tariflichem Schutz
- nachvollziehbarer Abrechnung
- gesetzlichen Mindeststandards
Bedeutung für Betriebsräte
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Werden Tarifverträge eingehalten?
- Werden Zuschläge korrekt berechnet?
- Sind Entgeltgruppen richtig angewendet?
- Werden Mitbestimmungsrechte beachtet?
- Gibt es Benachteiligungen einzelner Beschäftigtengruppen?
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- über Tariflöhne informieren
- Beschäftigte bei Fragen zur Lohnabrechnung unterstützen
- auf tarifliche Ansprüche hinweisen
- den Betriebsrat informieren
- die Gewerkschaftsarbeit stärken
Typische Arbeitgeberfehler
- Tarifverträge nicht anwenden
- Mindestlohn unterschreiten
- Zuschläge falsch berechnen
- fehlerhafte Lohnabrechnungen erstellen
- Mitbestimmungsrechte missachten
Typische Fehler von Betriebsräten
- Entgeltregelungen nicht regelmäßig prüfen
- Mitbestimmungsrechte nicht ausschöpfen
- tarifliche Ansprüche übersehen
- Beschäftigte unzureichend informieren
- Leistungslohnsysteme nicht kontrollieren
Praxisbeispiel
Ein Produktionsmitarbeiter erhält einen tariflichen Stundenlohn sowie Zuschläge für Nacht- und Samstagsarbeit.
Nach Einführung eines neuen Prämiensystems beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat gemäß §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG und §87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Gemeinsam wird eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Leistungsprämien abgeschlossen. Die Höhe des tariflichen Stundenlohns bleibt dagegen durch den Tarifvertrag vorgegeben und unterliegt nicht der Mitbestimmung.
Ablauf der Lohnzahlung
Arbeitsleistung
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Arbeitszeiterfassung
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Lohnberechnung
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Lohnabrechnung
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Auszahlung
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Dokumentation
Verhältnis zu anderen Vorschriften
|Vorschrift|Inhalt|
|---|---|
|§611a BGB|Arbeitsvertrag|
|§612 BGB|Vergütung|
|MiLoG|Mindestlohn|
|TVG|Tarifverträge|
|§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG|Entlohnungsgrundsätze|
|§87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG|Leistungsbezogene Vergütung|
Merksatz
Der Lohn ist die Vergütung für geleistete Arbeit und wird häufig nach Arbeitszeit oder Arbeitsleistung berechnet. Anspruch und Höhe ergeben sich aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung von Lohnsystemen und Entlohnungsgrundsätzen, jedoch grundsätzlich nicht bei der Höhe tariflich oder gesetzlich festgelegter Vergütungen.
Bezug zu Knoten
Praxisrelevanz
Der Lohn ist einer der zentralen Bestandteile des Arbeitsverhältnisses und häufig Gegenstand tariflicher sowie betrieblicher Regelungen. Für Betriebsräte ist insbesondere die Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen, Leistungsentgelten und Prämiensystemen von großer Bedeutung. Vertrauensleute spielen eine wichtige Rolle bei der Information über Tariflöhne, Entgeltansprüche und die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen. Eine transparente und nachvollziehbare Vergütung stärkt das Vertrauen der Beschäftigten und trägt zu einem gerechten Arbeitsumfeld bei.