13. Monatsgehalt
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13. Monatsgehalt

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13. Monatsgehalt

Kurzbeschreibung

Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Vergütungszahlung des Arbeitgebers in Höhe eines weiteren Monatsgehalts oder eines vereinbarten Anteils davon. Im Gegensatz zu einer klassischen Weihnachtsgratifikation stellt das 13. Monatsgehalt regelmäßig zusätzliches Arbeitsentgelt für die im Laufe des Jahres erbrachte Arbeitsleistung dar und hat überwiegend Entgeltcharakter.

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt besteht nicht. Er kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • TVG – Tarifvertragsgesetz

Ziel des 13. Monatsgehalts

Das 13. Monatsgehalt soll:

  • die Arbeitsleistung zusätzlich vergüten
  • Beschäftigte finanziell entlasten
  • die Mitarbeiterbindung stärken
  • tarifliche Vereinbarungen umsetzen
  • die Attraktivität des Arbeitgebers erhöhen
  • zur Einkommenssicherheit beitragen

Bedeutung des 13. Monatsgehalts

Das 13. Monatsgehalt beantwortet unter anderem die Fragen:

Wann besteht ein Anspruch?
Worin unterscheidet es sich vom Weihnachtsgeld?
Welche Mitbestimmungsrechte bestehen?

Es ist eine weit verbreitete Form der zusätzlichen Vergütung in tarifgebundenen und vielen nicht tarifgebundenen Unternehmen.


Grundprinzip

Arbeitsverhältnis

⬇️

Anspruchsgrundlage prüfen

⬇️

13. Monatsgehalt

⬇️

Auszahlung

⬇️

Besteuerung und Sozialversicherung


Anspruchsgrundlagen

Ein Anspruch kann sich ergeben aus:

  • betrieblicher Übung
  • Gesamtzusage des Arbeitgebers

Ohne eine entsprechende Grundlage besteht grundsätzlich kein Anspruch.


Unterschied zum Weihnachtsgeld

|13. Monatsgehalt|Weihnachtsgeld|

|---|---|

|Regelmäßig Entgelt für geleistete Arbeit|Häufig Gratifikation oder Mischform|

|Meist unabhängig von der Betriebstreue|Kann Betriebstreue belohnen|

|Häufig fester Bestandteil der Vergütung|Oft freiwillige Sonderzahlung|

|Anspruch häufig tariflich oder vertraglich geregelt|Anspruch abhängig von der jeweiligen Regelung|

Je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können die Begriffe unterschiedlich verwendet werden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Zweck der Zahlung.


Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt häufig:

  • mit dem Novembergehalt
  • mit dem Dezembergehalt
  • in einem anderen tariflich oder vertraglich festgelegten Monat
  • anteilig über das Jahr verteilt

Teilzeit und befristete Beschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt,

wenn sich der Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergibt.

Eine Benachteiligung allein wegen der Teilzeitbeschäftigung ist unzulässig.


Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr

Ob ein anteiliger Anspruch besteht,

richtet sich nach:

  • Tarifvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Zweck der Zahlung

Häufig wird das 13. Monatsgehalt zeitanteilig berechnet.


Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden,

sind jedoch nur wirksam,

wenn sie den gesetzlichen Anforderungen und der Rechtsprechung entsprechen.

Unangemessene Benachteiligungen der Beschäftigten sind unwirksam.


Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht über die Entscheidung, ob ein 13. Monatsgehalt eingeführt wird.

Mitbestimmung besteht jedoch insbesondere bei:

  • Verteilungsgrundsätzen
  • Berechnungsmodellen
  • betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

Rechtsgrundlage:

§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG


Steuer- und Sozialversicherung

Das 13. Monatsgehalt gehört grundsätzlich zum:

  • steuerpflichtigen Arbeitslohn
  • sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt

Die gesetzlichen Abzüge erfolgen nach den jeweils geltenden Vorschriften.


Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte profitieren von:

  • zusätzlichem Einkommen
  • höherer finanzieller Sicherheit
  • Anerkennung ihrer Arbeitsleistung
  • tariflichen Leistungen
  • besserer Planbarkeit

Bedeutung für Betriebsräte

Der Betriebsrat sollte prüfen:

  • Welche Anspruchsgrundlage besteht?
  • Werden alle Beschäftigten gleich behandelt?
  • Bestehen tarifliche Regelungen?
  • Sind Mitbestimmungsrechte bei der Verteilung zu beachten?
  • Liegen zulässige Berechnungsgrundlagen vor?

Bedeutung für Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • über tarifliche Ansprüche informieren
  • Beschäftigte an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft verweisen
  • Fragen zu Tarifverträgen beantworten
  • auf Ungleichbehandlungen aufmerksam machen
  • Rückmeldungen aus der Belegschaft sammeln

Typische Arbeitgeberfehler

  • tarifliche Regelungen nicht beachten
  • Beschäftigte ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln
  • unwirksame Rückzahlungsklauseln verwenden
  • betriebliche Übung unbeabsichtigt entstehen lassen
  • Verteilungsgrundsätze ohne Beteiligung des Betriebsrats ändern

Typische Fehler von Betriebsräten

  • Entgeltcharakter und Gratifikation verwechseln
  • Mitbestimmungsrechte bei der Verteilung nicht wahrnehmen
  • tarifliche Ansprüche nicht prüfen
  • Beschäftigte unzureichend informieren

Praxisbeispiel

Ein Tarifvertrag sieht die Zahlung eines 13. Monatsgehalts in Höhe eines vollen Monatsentgelts vor.

Ein Beschäftigter tritt zum 1. Juli in das Unternehmen ein. Nach den tariflichen Bestimmungen erhält er für das laufende Jahr ein anteiliges 13. Monatsgehalt. Der Betriebsrat achtet darauf, dass die tariflichen Berechnungsregeln für alle Beschäftigten einheitlich angewendet werden.


Ablauf der Anspruchsprüfung

Arbeitsverhältnis

⬇️

Tarifvertrag prüfen

⬇️

Arbeitsvertrag prüfen

⬇️

Betriebsvereinbarung prüfen

⬇️

Betriebliche Übung prüfen

⬇️

Auszahlung


Verhältnis zu anderen Vorschriften

|Vorschrift|Inhalt|

|---|---|

|TVG|Tarifverträge|

|§77 BetrVG|Betriebsvereinbarungen|

|§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG|Betriebliche Lohngestaltung|

|BGB|Vertragsrecht|

|AGG|Gleichbehandlung|

|EntgTranspG|Entgelttransparenz|


Merksatz

Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Vergütung mit überwiegendem Entgeltcharakter. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht; er ergibt sich regelmäßig aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Zahlung, sondern ihre rechtliche Ausgestaltung und ihr Zweck.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Das 13. Monatsgehalt ist in vielen Branchen ein fester Bestandteil der Vergütung und häufig tarifvertraglich geregelt. Für Betriebsräte ist vor allem die Unterscheidung zwischen einem echten Arbeitsentgelt und einer freiwilligen Gratifikation wichtig, da hiervon Ansprüche, Rückzahlungsklauseln und Mitbestimmungsrechte abhängen. Vertrauensleute können Beschäftigte über tarifliche Regelungen informieren und bei Fragen zur Berechnung oder Auszahlung an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft verweisen.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.